Maklerprovision
Die Neuregelung der Maklerprovision ab dem 23.12.2020
Bitte beachten Sie, dass von dieser Neuregelung nicht alle Immobilienarten erfasst sind.
Der Anwendungsbereich bezieht sich vornehmlich auf Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung , Eigentumswohnungen und selbstgenutzte Ferienhäuser. Von der Neuregelung nicht erfasst sind Baugrundstücke, Zweifamilienhäuser, Wohnungspakete, Mietshäuser, selbstgenutzte Ferienhäuser, Gewerbeobjekte und Spezialimmobilien.
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Herr Torsten Enk
An den Fuchsbergen 82
15569 Woltersdorf